07. Nov 2016: Feller Gegenwind: Stellungnahme zur 3. Teilfortschreibung des LEP IV
27. April 2016: Informationsveranstaltung "Windkraftwerke über dem Moseltal bei Mehring/Riol"
Mittwoch 27. April 2016 um 20:00 Uhr im Hotel “Zum Moseltal” in Mehring.
28. März 2016: Schreiben an die Kreisverwaltung
09. März 2016:
Feller Gegenwind e. V. beauftragt renommierte Fachanwaltskanzlei mit der Überprüfung der 11. Änderung des Flächennutzungsplans,
Teilbereich Windkraft, der Verbandsgemeinde Schweich.
RWP Rechtsanwälte, Düsseldorf
DR. CLEMENS ANTWEILER, MAG. RER. PUBL.
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Partner
Dr. Clemens Antweiler Mag. rer. publ.
Tel.: +49 211 86790-31
c.antweiler@rwp.de
21. Feb. 2016:
Informationsveranstaltung und Mietgliederversammlung
10. Okt. 2015: Demo Veranstaltung in Mainz
Informationsveranstaltung zur Änderung des Flächennutzungsplans der VG Ruwer in Thomm am 18.8.2015
In Zusammenarbeit mit dem Verein Feller Gegenwind e.V. veranstaltet die Ortsgemeinde Thomm am 18.08.2015 um 19:30 Uhr im Gasthaus „zur Post“ eine Informations-veranstaltung über die geplanten
Veränderungen des Flächennutzungsplans der VG Ruwer im Hinblick auf neue Windkraftstandorte an der L 151 (alte B52).
Mitglieder des Vereins werden an diesem Abend über die Auswirkung dieser Änderung sprechen. Es besteht auch die Möglichkeit sich dem Widerspruchsverfahren durch den Verein
anzuschließen.
Die 2. Offenlage der 11. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich Windkraft der Verbandsgemeinde Schweich erfolgt in der Zeit vom 13. 07. bis 12. 08. 2015.Während dieser Zeit können die Bürger ihre Einwendungen und Bedenken einreichen. Freiwillige Helfer werden den Bürgern, im Rahmen der Bürgerbeteiligung, bei der Erstellung der Widersprüche, für Fragen zur Verfügung stehen und sofern erforderlich, unterstützen. Zur Erleichterung wurden Vordrucke erstellt, die von den Bürgern genutzt werden können. Die Helfer werden diese Vordrucke ab sofort persönlich verteilen und für Fragen oder Hilfestellung zur Verfügung stehen.Die Offenlage der 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Ruwer endet am 29. 07. 2015. Bis dahin müssen alles Einwendungen bei der Verbandsgemeinde Ruwer zugestellt sein. Gültig ist eine Zustellung per Telefax, Post oder persönliche Übergabe an die Verwaltung. E-Mail Zustellungen haben keine Gültigkeit! Der Feller Gegenwind e. V. wird alle gesammelten Widersprüche an die Verwaltungen zustellen.
Nur gemeinsam kann die Schönheit und Einmaligkeit unserer schönen Heimat erhalten und vor einer Industrialisierung und Umzingelung von Fell mit 200 m hohen Windkrafttürmen geschützt werden.
Die Verbandsgemeinde Ruwer plant mit der 4. Änderung des Flächennutzungsplans Teilbereich "Windkraft" in Kürze in die Offenlage zu gehen. Dabei soll der bisherige Windpark Waldrach in der Form
erweitert werden, daß rechts und links der heutigen Standorte ca. 10 weitere Windräder von 200 m Höhe gebaut werden können (die jetzt in Waldrach stehenden Windradriesen haben eine Höhe von 180
m). Mit der neuen Offenlage der 4. Änderung des Flächennutzungsplans der VG Ruwer verlieren alle bisherigen Widersprüche ihre Gültigkeit und das gesamte Verfahren muss neu begonnen werden. Alle
Bürger sind daher erneut aufgefordert, ihre Bedenken gegen diese Windräder schriftlich einzureichen. Der Feller Gegenwind e. V. wird dabei gerne Unterstützen und Vordrucke in alle Haushalte
verteilen, in denen die Bürger dann ihre persönlichen Bedenken, Ängste und Risiken eintragen können. Nur durch eine hohe Bürgerbeteiligung kann der weitere Ausbau von Windrädern um das schöne
Feller Tal verhindert werden. Informationen auch unter: www.feller-gegenwind.de
Volles Haus bei Informationsveranstaltung in Dorfgemeinschaftshaus in Longuich.
Großes Interesse an den Visualisierungen des Feller Gegenwind e. V.
Bürger fordern Informationsveranstaltungen für alle Bürger in Riol, Mehring und anderen betroffenen Gemeinden.
Die Visualisierungen des Feller Gegenwind e. V. sollen dem VG-Rat vorgestellt werden.
Gemeinden Fell und Longuich sprechen sich einstimmig gegen die Freigabe der Moselhöhen für den Bau
von Windrädern aus.
Es besteht erheblicher Informationsbedarf bei den Bürgern.
Bürger aus Mehrung und Riol fordern umfassende Informationen.
Widerspruchsformular zum Download!
Visualisierung der erwarteten Windradlandschaft um Fell.
Gemäß § 3 BauGB, 1
Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets
in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil
der Öffentlichkeit im Sinne des Satzes 1.